Kassenabrechnung
Mit ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.
Das gehört dazu
- Keine Zuzahlung für gesetzlich Versicherte
- Alle gesetzlichen Krankenkassen anerkannt
- Bis zu 50 Übungseinheiten je Verordnung
- Verlängerung durch Folgeverordnung möglich
- Verordnung (Muster 56) vom Arzt ausstellen lassen