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Reha Sport Schnelsen

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Alles, was Sie
wissen müssen.

Antworten zu Reha-Sport, Kassenabrechnung, Verordnung und Kursbuchung in Hamburg.

Eine teilnehmende Person liegt in Rückenlage auf der Matte, die Knie angewinkelt, und streckt beide Arme nach oben.

Allgemein

Was ist Rehabilitations­sport (Reha-Sport)?

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Er soll Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen helfen, durch gezielte sportliche Übungen körperliche Funktionen zu verbessern, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten und einer Verschlimmerung vorzubeugen. Er findet in Gruppen unter Leitung eines zertifizierten Übungsleiters statt.

Was ist der Unterschied zwischen Reha-Sport und Funktions­training?

Reha-Sport ist auf die ganzheitliche Stabilisierung und Kräftigung ausgerichtet und wird als Sport in Gruppen durchgeführt. Funktionstraining zielt auf die gezielte Verbesserung einzelner Körperfunktionen ab, ähnlich einer Gruppenphysiotherapie. Wir bieten Rehabilitationssport an. Beide Leistungen sind nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX kassenpflichtig.

Ist das Angebot von Reha-Sport Schnelsen offiziell anerkannt?

Ja. Unser Angebot ist offiziell zugelassen durch den Behinderten- und Reha-Sportverband Hamburg e.V. (BRS-Hamburg), Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg. Unser Übungsleiter Muhamed Kahrimanovic verfügt über alle erforderlichen BRS-Zertifizierungen für die Durchführung kassenpflichtiger Reha-Sport-Kurse nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX.

Welche Erkrankungen berechtigen zu Reha-Sport?

Unser Kursangebot richtet sich an Personen mit orthopädischen Erkrankungen wie Rückenschmerzen (M50–M54), Arthrose (Knie M17, Hüfte M16), Osteoporose (M81), nach Endoprothesen-Operationen (Hüft-TEP Z96.64, Knie-TEP Z96.65) sowie bei Skoliose und Haltungsschäden (M40–M43). Weitere M-Diagnosen nach ICD-10 auf Anfrage. Maßgeblich ist die ärztliche Verordnung.

Kassen­abrechnung

Zahlt die Krankenkasse Reha-Sport in Hamburg?

Ja. Mit einer ärztlichen Verordnung (Muster 56) übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationssport vollständig nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Es entstehen keine Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte. Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind zur Finanzierung verpflichtet.

Was ist § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX?

§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) ist die gesetzliche Grundlage für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation in Deutschland, hier für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen. Er verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Rehabilitationssport und Funktionstraining zu finanzieren, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Früher stand diese Regelung in § 44 SGB IX; ältere Unterlagen nennen noch diese Nummer.

Wie viele Einheiten bekomme ich pro Verordnung?

Standardmäßig werden 50 Übungseinheiten je Verordnung bewilligt, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Bei weiterhin bestehender medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung für weitere 50 Einheiten ausstellen.

Welche Krankenkassen erkennen den Reha-Sport bei der Mosan e.V. Sportschule an?

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX verpflichtet, Rehabilitationssport bei anerkannten Anbietern zu finanzieren. Da unser Angebot BRS-Hamburg zertifiziert ist, wird es von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt – von der AOK bis zur TK.

Kann ich Reha-Sport auch privat buchen?

Ja. Auch ohne Kassenverordnung können Sie an unseren Reha-Kursen teilnehmen. Werden Sie Mitglied in der Mosan e.V. Sportschule und buchen Sie die Kurse als Privatmitgliedschaft. Kontaktieren Sie uns unter info@rehasportschnelsen.de für Informationen zu Konditionen und Verfügbarkeit. Für die Teilnahme mit ärztlicher Verordnung ist keine Mitgliedschaft erforderlich.

Ablauf & Anmeldung

Wie bekomme ich eine Reha-Sport-Verordnung?

Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt an und bitten Sie um eine Verordnung für Rehabilitationssport (Muster 56). Sagen Sie konkret: „Ich möchte gerne eine Reha-Sport-Verordnung (Muster 56) bei einem BRS-Hamburg anerkannten Anbieter in Hamburg-Schnelsen.“ Der Arzt stellt das Formular kostenfrei aus.

Was ist Muster 56?

Muster 56 ist das offizielle Formular für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Es wird von jedem Kassenarzt in Deutschland ausgestellt. Das Formular enthält Ihre Diagnose (ICD-10-Code), die Indikationsgruppe (z. B. Gruppe I für Orthopädie) und die Anzahl der bewilligten Übungseinheiten (Standard: 50).

Wie und wo reiche ich die Verordnung ein?

Melden Sie sich zuerst bei uns, am besten telefonisch unter 0172 3910585 oder über das Kontaktformular, bitte ohne Angaben zu Ihrer Erkrankung. Bringen Sie die Verordnung dann persönlich zu unseren Kurszeiten (Montag und Mittwoch, 10:00 bis 11:00 Uhr) in die Mosan e.V. Sportschule, Oldesloer Straße 64, 22457 Hamburg, oder senden Sie sie per Post an diese Adresse. Bitte senden Sie die Verordnung nicht per E-Mail, WhatsApp oder als Foto, denn sie enthält Gesundheitsdaten. Wir melden uns bei Ihnen.

Wie lange im Voraus muss ich mich anmelden?

Sobald Ihre Verordnung vorliegt, können Sie uns kontaktieren. Wir geben Ihnen Rückmeldung und teilen mit, ab wann Sie starten können. Je nach Auslastung ist manchmal sofort ein Einstieg möglich. Die Bewilligung Ihrer Krankenkasse muss vor Beginn der Teilnahme vorliegen.

Training & Gesundheit

Wann finden die Kurse statt?

Die Reha-Sport-Kurse finden montags und mittwochs jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die Mosan e.V. Sportschule, Oldesloer Straße 64, 22457 Hamburg-Schnelsen. Ein Kurs am Freitag ist auf Anfrage möglich.

Kann ich trotz Schmerzen oder Behinderung teilnehmen?

Ja, das ist das Ziel von Reha-Sport. Die Übungen werden individuell an Ihre Möglichkeiten und Einschränkungen angepasst. Unser zertifizierter Übungsleiter achtet darauf, dass niemand überfordert wird. Teilen Sie uns bei der Anmeldung Ihre spezifischen Einschränkungen mit. Bitte nennen Sie diese persönlich oder telefonisch, nicht per E-Mail oder WhatsApp.

Was muss ich zum ersten Kurs mitbringen?

Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung (Muster 56, falls noch nicht eingereicht), bequeme Sportkleidung und geeignetes Schuhwerk mit. Falls Sie orthopädische Hilfsmittel nutzen (z. B. Einlagen, Bandagen), können diese mitgebracht werden. Trinken Sie ausreichend vor dem Kurs.

Wie groß ist die Kursgruppe?

Die Kurse finden in kleinen Gruppen statt, um eine individuelle Betreuung zu gewährleisten. Genaue Gruppengrößen erfragen Sie gerne bei uns unter info@rehasportschnelsen.de.

Gibt es Parkplätze?

Ja. Hinter dem Gebäude gibt es private Parkplätze.

Ist der Zugang barrierefrei?

Ja. Alles ist ebenerdig und geeignet für Rollstuhl, Gehwagen und Rollator.

Kann ich eine Probestunde machen?

Ja, eine Probestunde ist möglich. Melden Sie sich dafür bei uns, per Telefon unter 0172 3910585, per WhatsApp oder per E-Mail an info@rehasportschnelsen.de.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns direkt – wir antworten schnell und unkompliziert.

Bitte senden Sie uns über WhatsApp keine Befunde, Diagnosen oder sonstigen Gesundheitsdaten.