Schritt für Schritt
Ablauf &
Verordnung
Alles, was Sie wissen müssen – ob Sie Patient sind oder als Arzt überweisen möchten.
Kurse Montag und Mittwoch, 10:00 bis 11:00 Uhr Freitag auf Anfrage
In fünf Schritten zum Reha-Sport
Für Patienten
Vom Arztgespräch bis zum ersten Kurs. Helfen Sie einem Angehörigen? Die fünf Schritte sind dieselben.
Mit Wischen, den Pfeil-Buttons oder den Pfeiltasten weitere Karten anzeigen.
- Schritt 1 von 5
Arzt aufsuchen
Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt (z. B. Orthopäde, Internist) an und schildern Sie Ihre Beschwerden. Bitten Sie um eine Verordnung für Rehabilitationssport bei Ihrer Erkrankung.
Was Sie sagen können: „Ich möchte gerne eine Verordnung für Rehabilitationssport (Muster 56) für meine orthopädischen Beschwerden. Ich habe einen anerkannten Anbieter in Hamburg-Schnelsen gefunden.“
- Schritt 2 von 5
Verordnung (Muster 56) erhalten
Ihr Arzt stellt das offizielle Formular für Rehabilitationssport aus – das sogenannte Muster 56. Darauf stehen Ihre Diagnose, die Anzahl der verordneten Einheiten (in der Regel 50 Einheiten) und die Indikationsgruppe.
Muster 56 einfach erklärtDas Muster 56 ist bei jedem Kassenarzt in Deutschland erhältlich. Die Ausstellung ist für Sie kostenlos.
- Schritt 3 von 5
Verordnung bei uns einreichen
Bringen Sie Ihre Verordnung persönlich zu unseren Kurszeiten mit oder schicken Sie sie per Post an: Mo San Sport- und Freizeit Center e.V., Reha-Sport Schnelsen, Oldesloer Straße 64, 22457 Hamburg. Anschließend sprechen wir den Kursbeginn mit Ihnen ab.
Vor dem Kursbeginn muss Ihre Krankenkasse die Teilnahme bewilligen. Sprechen Sie uns gern an, wir erklären Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.
- Schritt 4 von 5
Krankenkasse bewilligt
Ihre Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung der Teilnahme. Sie muss vor dem Kursbeginn vorliegen. Sobald die genehmigte Verordnung da ist, beginnen Sie nach Absprache mit uns.
Rückfragen zur Bewilligung beantworten wir gern. Sprechen Sie uns an.
- Schritt 5 von 5
Kurs starten
Sobald alles geklärt ist, können Sie direkt in den nächsten Kurs einsteigen. Tragen Sie bequeme Sportkleidung und falls vorhanden Ihre orthopädischen Hilfsmittel. Die Kasse übernimmt die Kosten – Sie zahlen nichts.
Kurszeiten: Montag und Mittwoch · 10:00–11:00 Uhr · Mosan e.V. Sportschule, Oldesloer Straße 64, 22457 Hamburg
Ein Kurs am Freitag ist auf Anfrage möglich.
Das Muster 56 einfach erklärt
Das Muster 56 ist der Verordnungsschein Ihres Arztes für Rehabilitationssport. Der Vordruck trägt amtlich den Titel „Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/
Wer stellt es aus?
Ihr Haus- oder Facharzt, zum Beispiel aus der Orthopädie oder der Inneren Medizin.
Was steht darauf?
- Ihre Diagnose als ICD-10-Code
- die Indikationsgruppe, zum Beispiel Gruppe I für Orthopädie
- die Anzahl der verordneten Übungseinheiten: in der Regel 50 (Richtwert, innerhalb von 18 Monaten)
Was passiert damit?
Sie bringen es zu uns oder schicken es per Post (Schritt 3). Ihre Krankenkasse muss den Reha-Sport vor dem Kursbeginn bewilligen. Dann beginnt der Kurs nach Absprache.
Kurz erklärt
- ICD-10-Code
- Der Schlüssel, mit dem Ärzte Diagnosen angeben, zum Beispiel M17 für Kniegelenksarthrose.
- TEP
- Totalendoprothese, also ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk.
- Folgeverordnung
- Eine weitere Verordnung, wenn Reha-Sport weiterhin medizinisch notwendig ist.
- Bewilligung
- Die Zusage Ihrer Krankenkasse. Sie wird vor dem Kursbeginn benötigt.
Häufige Fragen zu Kosten und Verordnung
Zahle ich etwas?
Nein. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Keine Zuzahlung, kein Eigenanteil.
Wie viele Einheiten bekomme ich?
Standardmäßig werden 50 Übungseinheiten je Verordnung bewilligt. Bei weiterhin bestehender medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.
Was ist, wenn mein Arzt ablehnt?
Rehabilitationssport ist eine gesetzlich verankerte Leistung (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Sprechen Sie konkret von „Muster 56“ und Ihrer Diagnose. Bei Bedarf können Sie auch direkt zu einem Orthopäden oder Reha-Mediziner gehen.
Gilt das für alle Krankenkassen?
Ja. Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu finanzieren, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Verordnungshinweise für Ärzte
Für Zuweiser
Verordnen Sie Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX für Ihre Patienten mit orthopädischen Erkrankungen. Wir sind ein offiziell anerkannter Anbieter durch den BRS-Hamburg.
- Arztpraxen
- Pflegeeinrichtungen
- Sozialdienste
- Krankenkassen
Relevante ICD-10-Codes (Auswahl)
| ICD-10-Code | Diagnose |
|---|---|
| M40–M43 | Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens (Skoliose, Kyphose) |
| M47 | Spondylose |
| M50–M54 | Krankheiten der Bandscheiben, Rückenschmerzen |
| M16 | Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose) |
| M17 | Gonarthrose (Kniegelenksarthrose) |
| M81 | Osteoporose ohne pathologische Fraktur |
| Z96.64 | Zustand nach Hüft-TEP |
| Z96.65 | Zustand nach Knie-TEP |
Weitere M-Diagnosen auf Anfrage.
Die Liste ist eine Auswahl. Maßgeblich ist die ärztliche Verordnung; unsere Gruppe ist für orthopädische Indikationen anerkannt.
Steckbrief des Anbieters
- Formular
- Muster 56 – Verordnung für Rehabilitationssport
- Indikation
- Gruppe I – Orthopädie & Traumatologie
- Einheiten
- 50 Übungseinheiten (Regeldauer), Folgeverordnung möglich
- Anerkennung
- BRS-Hamburg · § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX · Alle gesetzlichen Kassen
- Bewilligung
- Durch die zuständige Krankenkasse, vor Beginn der Teilnahme
- Anbieter
- Reha-Sport Schnelsen · Mosan e.V. Sportschule
Oldesloer Straße 64, 22457 Hamburg - Übungsleiter
Muhamed Kahrimanovic
BRS-Hamburg zertifizierter Übungsleiter- Kurszeiten
- Montag und Mittwoch, 10:00 bis 11:00 Uhr
Freitag auf Anfrage - Telefon
- 0172 3910585
- Kontakt
- info@
rehasportschnelsen.de
Für Pflegeeinrichtungen, Sozialdienste und Krankenkassen
Pflegeeinrichtungen und Sozialdienste
- Rehabilitationssport wird ärztlich verordnet (Muster 56). Die Verordnung stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus.
- Teilnehmen können Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten, die an Gruppenübungen teilnehmen können. Dafür sind ausreichende Mobilität sowie körperliche und psychische Belastbarkeit nötig.
- Rehabilitationssport ersetzt keine Bewegungsangebote der Einrichtung.
- Absprachen zu Terminen und Ablauf treffen wir gern telefonisch.
Krankenkassen
- Anbieter, Adresse, Kurszeiten und Übungsleiter finden Sie im Steckbrief.
- Der Kursbeginn erfolgt nach Ihrer Bewilligung.
- Rückfragen zu einzelnen Verordnungen beantworten wir telefonisch oder per E-Mail, bitte ohne Patientendaten in der ersten Nachricht.
Rückfragen von Praxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen beantworten wir telefonisch oder per E-Mail.
Bereit?
Verordnung vorhanden?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns an info@rehasportschnelsen.de. Die Verordnung selbst bringen Sie bitte persönlich mit oder schicken sie per Post.
Bitte senden Sie uns über WhatsApp keine Befunde, Diagnosen oder sonstigen Gesundheitsdaten.